Im Zuge der anstehenden Mitgliederversammlung steht u.a. die Entscheidung über zwei Satzungsänderungsanträge (Tagesordnungspunkt 12) an.

Damit unsere Mitglieder im Vorfeld der Versammlung die Möglichkeit haben, sich die angedachten Änderungen im Detail ansehen zu können, stellen wir Ihnen die Anträge hier zur Verfügung. In den folgenden Informationen lesen Sie auf der linken Seite die aktuelle Fassung der betroffenen Satzungspassagen, auf der rechten Seite die neu angedachten Passagen. Die Veränderungen sind auf beiden Seiten in roter Farbe markiert.
Der erste Antrag betrifft die Aktualisierung der Zahlungsregelungen in der Satzung. Er umfasst den Austausch der überholten Begriffe des Lastschrifteinzugsverfahrens gegen die aktuellen SEPA‑Bezeichnungen, die Anpassung des Abbuchungsturnus von jährlich auf halbjährlich und die Wirksamkeit von beschlossenen Beitragsveränderungen.

Der zweite Antrag betrifft die Aktualisierung der vereinsinternen Grundsätze vor dem Hintergrund der Verankerung des Kindeswohls in der Satzung. Er umfasst die präzise Anpassung der entsprechenden Regelungen in der Satzung sowie die Ergänzung klar definierter Ausschlusskriterien für Mitglieder, um eine rechtssichere und einheitliche Umsetzung u.a. der Kindeswohlanforderungen im Verein zu gewährleisten.

Sollten Sie darüberhinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den 1. Vorsitzenden Oliver Baum (
