Beide Satzungsänderungen wurden mit der laut §9, Absatz 4 der SGO-Satzung notwendigen 3/4-Mehrheit nach offener Abstimmung wie beantragt beschlossen.

  • Der erste Antrag betrifft die Aktualisierung der Zahlungsregelungen in der Satzung. Er umfasst den Austausch der überholten Begriffe des Lastschrifteinzugsverfahrens gegen die aktuellen SEPA‑Bezeichnungen, die Anpassung des Abbuchungsturnus von jährlich auf halbjährlich und die Wirksamkeit von beschlossenen Beitragsveränderungen.
  • Der zweite Antrag betrifft die Aktualisierung der vereinsinternen Grundsätze vor dem Hintergrund der Verankerung des Kindeswohls in der Satzung. Er umfasst die präzise Anpassung der entsprechenden Regelungen in der Satzung sowie die Ergänzung klar definierter Ausschlusskriterien für Mitglieder, um eine rechtssichere und einheitliche Umsetzung u.a. der Kindeswohlanforderungen im Verein zu gewährleisten. 

Details zu beiden Anträgen finden Sie hier: Mitgliederversammlung - Infos Satzungsänderungen – Sportgemeinschaft Orlen e.V.