Aktuelle Inzidenz im Rheingau-Taunus-Kreis

Sportstätte Zugmantelhalle

Das Betreten der Sportstätten, auch des Außenbereichs ist nur mit gültigem 2G-Nachweis (durch einen Impf- oder Genesenennachweis) gestattet.

  • Bei Schülern reicht das Testheft aus den Schulen als Nachweis. Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von dieser Regel befreit.
  • Es gelten insbesonderes alle bisherigen Hygiene-Regeln (Abstand halten, etc.)
  • zusätzlich empfehlen wir allen Besucher sich per Corona-Warn-App an den Hallen-Eingangstüren zu registrieren

Hygiene-Konzept

Unsere Hygieneregeln sind für alle Besucher und Vereinsmitglieder verpflichtend. Die Einhaltung gilt als Basis, um trotz anhaltender Pandemie Sport und Trainingsangebote, sowie Wettkämpfe austragen zu können. Lesen Sie die Hygieneregeln bitte sorgsam und tragen Sie mit Ihrem Verhalten dazu bei, dass unser Sport weiterhin stattfinden kann. 

Vielen Dank!